Hamburger Möbelspedition

Umzugsunternehmen und Möbeltransport Hermann Krosanke

Umzugsunternehmen Hamburg

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Umzugsunternehmen Hamburg

Hermann Krosanke Möbelspedition GmbH

Umzug mit Krosanke - Als Umzugsunternehmen in Hamburg bieten wir Standard Umzüge und Premiumumzüge an. Die Hamburger Möbelspedition in Ihrer Region, die Ihren Umzug schnell realisiert.

Hamburg. "Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt", lautet ein alter Spruch. Das muss aber nicht sein. Den Wohnungswechsel ohne Schäden für das Nervenkostüm, Möbel und Hausrat bekommt man mit einer einfachen Liste hin. Hermann Krosanke Umzüge ist die erste Adresse unter den Umzugsunternehmen in Hamburg.

Jobwechsel, Nachwuchs, Liebe, Trennung - für einen Umzug kann es viele Gründe geben. Fast jeder weiß: Man braucht unzählige leere Kartons, starke Nerven und mehr oder weniger Geld. Doch der Erfolg eines Umzug hängt vor allem vom Organisationstalent oder den entsprechenden Tipps zum reibungslosen Ablauf ab. Denn es ist die Flut der kleinen Dinge, die Umzüge so anstrengend macht. Diese bekommt man unter Kontrolle mit einfachen Checklisten, rät der Umzugsberater Johannes Wörle aus Frankfurt am Main. "Das ist das A und O einer guten Planung. Mit ihr verliert jeder Wohnungswechsel seinen Schrecken."

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Hinweis

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen. Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung. In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

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