Hamburger Möbelspedition

Krosanke Umzüge - Corona Update

COVID-19 Umzüge

Titelbild: Umzüge Kompetenz

COVID-19-Update: Sie können auf uns zählen!

Jetzt und auch in den kommenden Tagen.

Wir stellen die Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner und die Verfügbarkeit unserer Transporte sicher – auch wenn Sie zusätzliche Kapazitäten benötigen!

Wir bleiben für Sie stark, unser Unternehmen trifft sämtliche Hygienemaßnahmen. Wir sind bemüht Personal und Kunden gleichermaßen zu schützen, wir wollen auch in dieser besonderen und teilweise angespannten Lage, alle Anforderungen bestmöglich erfüllen. Beeinträchtigungen unserer Prozesse sollen so gering wie möglich ausfallen, sie werden nicht komplett zu vermeiden sein. Unsere Umzüge finden in vollem Umfang, termingerecht und in der üblichen hohen Qualität statt.

Des Weiteren möchten wir Sie auf unser Besichtigungs-Tool Moverscan hinweisen, für welches Sie bei Interesse eine Einladung auf Ihr Smartphone erhalten. Mithilfe des Moverscan können Sie alle Möbel fotografieren, die Sie mit in Ihr neues Zuhause nehmen möchten. Unsere Kundenbetreuer stellen Ihnen auf Basis Ihrer Angaben schließlich ein Angebot zusammen.

Nach wie vor bieten wir Ihnen außerdem kostenfreie Besichtigungen an. Bitte zögern Sie nicht und rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Krosanke-Team aus Hamburg

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Hinweis

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen. Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung. In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

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